e.GO kündigt öffentliche Prospekteinreichung (Form F-4) an

e.GO kündigt öffentliche Prospekteinreichung (Form F-4) an

13. März 2023, Aachen, Germany - Next.e.GO Mobile SE („e.GO“), ein innovativer Hersteller von Elektrofahrzeugen für den urbanen Raum, gab heute die öffentliche Prospekteinreichung (Form F-4) bei der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC“) über die hundertprozentige Tochtergesellschaft von e.GO, Next.e.GO B.V. („TopCo“), bekannt. Die Einreichung umfasst einen vorläufigen Prospekt und ein vorläufiges Proxy Statement in Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss zwischen Athena Consumer Acqusition Corp. (NYSE American: ACAQ.U, ACAQ WS) und e.GO.
Athena und e.GO haben am 28. Juli 2022 eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss (Business Combination Agreement) bekannt gegeben. Der Vollzug der vorgeschlagenen Transaktionen unterliegt den üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich der Genehmigung durch die Athena Aktionäre. Der geplante Unternehmenszusammenschluss wird über die TopCo durchgeführt, wobei e.GO und Athena Tochtergesellschaften von TopCo werden. Nach Abschluss der Transaktion soll TopCo an der NYSE unter dem Kürzel “EGOX” gehandelt werden.


Über e.GO
e.GO, mit Hauptsitz in Aachen, Deutschland, entwickelt und produziert batteriebetriebene Elektrofahrzeuge für den städtischen Bereich, wobei der Schwerpunkt auf Komfort, Zuverlässigkeit und Erschwinglichkeit liegt. e.GO hat eine bahnbrechende Lösung für die Produktion seiner Elektrofahrzeuge entwickelt, bei der firmeneigene Technologien und kostengünstige Micro-Factories zum Einsatz kommen. e.GO hilft Städten und ihren Bewohner:innen, ihre Fortbewegung zu verbessern, und macht saubere und bequeme städtische Mobilität zur Realität. Besuchen Sie www.e-go-mobile.com um mehr zu erfahren.

Über Athena Consumer Acquisition Corp.
Athena ist eine börsennotierte Special Purpose Acquisition Company (“SPAC”).Athena ist der zweite SPAC, der von Isabelle Freidheim gegründet wurde, wobei Jane Park als Chief Executive Officer, Jennifer Carr-Smith als President und Angy Smith als Chief Financial Officer fungieren. Alle drei Athena SPACs bestehen ausschließlich aus weiblichen Gründern, CEOs, Vorstandsmitgliedern und anderen Führungskräften.


Wichtige Informationen über den Unternehmenszusammenschluss und wo sie zu finden sind
Im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss zwischen Athena und e.GO hat TopCo bei der SEC eine Registrierungserklärung eingereicht, die einen vorläufigen Prospekt und ein vorläufiges Proxy Statement enthalten. Das Registration Statement ist noch nicht wirksam. Vor dem Zeitpunkt, an dem die SEC das Registration Statement für wirksam erklärt, dürfen weder Wertpapiere verkauft noch Kaufangebote angenommen werden. Diese Mitteilung ist kein Ersatz für das endgültige Registration Statement, das endgültige Proxy Statement, den endgültigen Börsenprospekt oder andere Dokumente, die Athena im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss an seine Aktionäre versenden wird. Investoren und Wertpapierinhabern von Athena wird empfohlen, das Proxy Statement/den Börsenprospekt, sobald verfügbar, im Zusammenhang mit der Einholung von Stimmrechtsvollmachten für die außerordentliche Aktionärsversammlung von Athena zu lesen, die zur Genehmigung des Unternehmenszusammenschlusses (und damit zusammenhängender Angelegenheiten) abgehalten werden soll, da das Proxy Statement/der Börsenprospekt wichtige Informationen über den Unternehmenszusammenschluss und die Parteien des Unternehmenszusammenschlusses enthalten wird. Athena wird den endgültigen Börsenprospekt und andere relevante Dokumente an seine Aktionäre zu einem noch festzulegenden Stichtag für die Abstimmung über den Unternehmenszusammenschluss versenden. Die Aktionäre werden auch die Möglichkeit haben, Kopien des Proxy Statements/Börsenprospekts kostenlos zu erhalten, sobald diese verfügbar sind, und zwar auf der Website der SEC unter www.sec.gov oder durch eine Anfrage an: 442 5th Avenue, New York, NY, 10018.

Teilnehmer der Einholung von Stimmrechtsvollmachten
Athena, e.GO, TopCo und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, sonstigen Mitglieder der Geschäftsleitung und Mitarbeiter können gemäß den SEC-Vorschriften als Teilnehmer an der Einholung von Stimmrechtsvollmachten der Athena-Aktionäre im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss angesehen werden. Investoren und Wertpapierinhaber können detailliertere Informationen über die Namen und Beteiligungen der Direktoren und leitenden Angestellten von Athena an dem Unternehmenszusammenschluss, in den von Athena bei der SEC eingereichten Unterlagen erhalten. Diese Informationen sowie die Namen der Direktoren und leitenden Angestellten von e.GO werden auch in dem von TopCo bei der SEC einzureichenden Registration Statement enthalten sein, das auch das Proxy Statement von Athena für den Unternehmenszusammenschluss enthalten wird.


Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält “zukunftsgerichtete Aussagen” im Sinne der “Safe Harbor”-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie “schätzen”, “planen”, “projizieren”, “prognostizieren”, “beabsichtigen”, “werden”, “erwarten”, “antizipieren”, “glauben”, “anstreben”, “anvisieren”, “können”, “beabsichtigen”, “vorhersagen”, “sollten”, “würden”, “vorhersagen”, “potenziell”, “scheinen”, “Zukunft”, “Ausblick” oder andere ähnliche Ausdrücke (oder negative Versionen solcher Wörter oder Ausdrücke) gekennzeichnet sein, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder andeuten oder die keine Aussagen über historische Angelegenheiten sind. Zu diesen zukunftsgerichteten Aussagen gehören unter anderem Aussagen über die Erwartungen von Athena, e.GO und TopCo in Bezug auf die künftige Leistung und die erwarteten finanziellen Auswirkungen des Unternehmenszusammenschlusses, die Erfüllung der Abschlussbedingungen für den Unternehmenszusammenschluss, die Höhe der Rücknahmen durch die öffentlichen Aktionäre von Athena, den Zeitpunkt des Abschlusses des Unternehmenszusammenschlusses und die Verwendung der daraus resultierenden Barmittel. Diese Aussagen beruhen auf verschiedenen Annahmen, unabhängig davon, ob sie hierin genannt werden oder nicht, sowie auf den derzeitigen Erwartungen der Geschäftsleitung von Athena, e.GO und TopCo und sind keine Vorhersagen über die tatsächliche Entwicklung. Diese zukunftsgerichteten Aussagen dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht als Garantie, Zusicherung, Vorhersage oder endgültige Aussage über Tatsachen oder Wahrscheinlichkeiten gedacht und dürfen von Investoren nicht als solche angesehen werden. Tatsächliche Ereignisse und Umstände lassen sich nur schwer oder gar nicht vorhersagen und können von den Annahmen abweichen, wobei diese Abweichungen wesentlich sein können. Viele tatsächliche Ereignisse und Umstände liegen außerhalb der Kontrolle von Athena, e.GO und TopCo.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten, einschließlich: (i) Änderungen der in- und ausländischen Geschäfts-, Markt-, Finanz-, politischen und rechtlichen Bedingungen; (ii) der Unfähigkeit der Parteien, den geplanten Unternehmenszusammenschluss erfolgreich oder rechtzeitig zu vollziehen, einschließlich des Risikos, dass erforderliche behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden, sich verzögern oder unvorhergesehenen Bedingungen unterliegen, die sich nachteilig auf das kombinierte Unternehmen oder die erwarteten Vorteile des geplanten Unternehmenszusammenschlusses auswirken könnten oder dass die Zustimmung der Aktionäre von Athena oder e.GO nicht erteilt wird; (iii) die erwarteten Vorteile des geplanten Unternehmenszusammenschlusses realisieren sich nicht; (iv) Risiken im Zusammenhang mit der Ungewissheit der prognostizierten Finanzinformationen in Bezug auf e.GO; (v) der Ausgang von Gerichtsverfahren, die nach der Ankündigung des Unternehmenszusammenschlusses gegen Athena und/oder e.GO eingeleitet werden könnten; (vi) künftige globale, regionale oder lokale Wirtschafts- und Marktbedingungen; (vii) die Entwicklung, die Auswirkungen und die Durchsetzung von Gesetzen und Vorschriften; (viii) e.GO‘s Möglichkeit zu wachsen und seine Geschäftsziele zu erreichen; (ix) die Auswirkungen des Wettbewerbs auf das künftige Geschäft von e.GO; (x) die Höhe der Rücknahmeanträge der öffentlichen Aktionäre von Athena; (xi) die Fähigkeit von Athena oder des kombinierten Unternehmens, in Zukunft Aktien oder aktiengebundene Wertpapiere auszugeben; (xii) die Fähigkeit von e.GO und Athena, eine Zwischenfinanzierung in Verbindung mit dem Unternehmenszusammenschluss zu beschaffen, einschließlich der Besicherung einer mit immateriellen Vermögenswerten von e.GO gedeckten Anleihe, (xiii) das Ergebnis möglicher Rechtsstreitigkeiten, staatlicher und behördlicher Verfahren, Untersuchungen und Ermittlungen; (xiv) das Risiko, dass der geplante Unternehmenszusammenschluss infolge der Ankündigung und des Vollzugs laufende Pläne und Abläufe stört; (xv) Kosten im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss; (xvi) die Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie und (xvi) die Faktoren, die nachstehend unter der Überschrift “Risikofaktoren” und in den von Athena und TopCo bei der SEC eingereichten oder noch einzureichenden Dokumenten beschrieben werden. Zu den weiteren Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von e.GO gehören unter anderem: die Bereitschaft des Marktes, Elektrofahrzeuge einzuführen; die Volatilität der Nachfrage nach Fahrzeugen; die Abhängigkeit von e.GO von den Erlösen aus dem geplanten Unternehmenszusammenschluss und anderen externen Finanzierungen, um die Geschäftstätigkeit fortzusetzen; erhebliche Herausforderungen als relativ neuer Marktteilnehmer in der Automobilindustrie; die Fähigkeit von e.GO, Kapitalausgaben und Kosten zu kontrollieren; Kostensteigerungen oder Unterbrechungen bei der Versorgung mit Rohstoffen, Halbleiterchips oder anderen Komponenten; Verletzungen der Datensicherheit; die Fähigkeit von e.GO, seine Marke zu etablieren, zu pflegen und zu stärken; die geringe Erfahrung von e.GO bei der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen; Produktrückrufe; das Versagen von Joint-Venture-Partnern bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen; ungünstige Änderungen des regulatorischen Umfelds; Risiken und Unsicherheiten, die sich aus der Übernahme des Geschäfts und der Vermögenswerte des Vorgängers von e.GO nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vorgängerunternehmens im Juli 2020 ergeben; und die Fähigkeit von e.GO, sein geistiges Eigentum zu schützen. Sollte sich eines dieser Risiken verwirklichen oder sollten sich unsere Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind.
Es kann zusätzliche Risiken geben, die weder e.GO noch Athena derzeit kennen oder von denen e.GO und Athena derzeit glauben, dass sie unwesentlich sind, die ebenfalls dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen abweichen. Darüber hinaus spiegeln zukunftsgerichtete Aussagen die Erwartungen, Pläne oder Prognosen von e.GO und Athena in Bezug auf künftige Ereignisse und Ansichten zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider. e.GO und Athena gehen davon aus, dass spätere Ereignisse und Entwicklungen dazu führen werden, dass sich die Einschätzungen von e.GO und Athena ändern. Auch wenn e.GO und Athena sich dazu entschließen, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt zu aktualisieren, lehnen e.GO und Athena ausdrücklich jede Verpflichtung hierzu ab. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sollten nicht als die Einschätzungen von e.GO und Athena zu einem Zeitpunkt nach dem Datum dieser Mitteilung verstanden werden. Dementsprechend sollte kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen gesetzt werden.

Kein Angebot oder Aufforderung
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren oder eine Aufforderung zur Abgabe einer Stimme oder Genehmigung dar. Auch darf kein Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Zulassung gemäß den dort geltenden Wertpapiergesetzen rechtswidrig wäre. Ein Angebot von Wertpapieren darf nur mittels eines Prospekts erfolgen, der den Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Acts oder einer geltenden Befreiung von den Registrierungsanforderungen dieses Gesetzes entspricht.

Presse Kontakt

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52068 Aachen, Germany