e.GO gibt eine Vereinbarung zum Bau einer neuen Micro-Factory bekannt

e.GO gibt eine Vereinbarung zum Bau einer neuen Micro-Factory bekannt

  • Das Projekt soll die dezentrale Wachstumsstrategie von e.GO vorantreiben und das bahnbrechende Produktionssystem sowie den innovativen Fertigungsansatz des Unternehmens nutzen
  • Nach der Inbetriebnahme wird die Anlage in der Republik Nordmazedonien die dritte Micro-Factory des Unternehmens weltweit sein, zusätzlich zu der bereits produzierenden in Aachen und der sich im Bau befindlichen Micro-Factory in Bulgarien
  • Mit einer voraussichtlichen Produktionskapazität von bis zu 30.000 Fahrzeugen pro Jahr soll der Produktionsstart im letzten Quartal 2024 erfolgen
  • Südosteuropa bietet ein wettbewerbsfähiges Ökosystem sowie ein attraktives Investitionsklima und ist eine der Zielregionen für das Produktionswachstum von e.GO.

Aachen, 15. August 2022 – Die Next.e.GO Mobile SE (" e.GO" oder das “Unternehmen”), ein innovativer Hersteller von Elektrofahrzeugen für den städtischen Bereich, die ein bahnbrechendes Micro-Factory-Produktionssystem einsetzt, gab heute bekannt, dass es eine Vereinbarung mit der Republik Nordmazedonien über den Bau einer Micro-Factory in den Technological Industrial Development Zones (“TIDZ”) des Landes in der Nähe der Stadt Tetovo getroffen hat. Nach der Inbetriebnahme wird die nordmazedonische Micro-Factory die weltweit dritte des Unternehmens sein. Die erste Micro-Factory in Aachen produziert bereits, während die zweite Micro-Factory in Bulgarien sich im Bau befindet. Im Rahmen einer öffentlichen Zeremonie am Projektstandort, an der mehrere nordmazedonische Staatsbeamte, darunter Premierminister Dimitar Kovacevski, Finanzminister Fatmir Besimi, Wirtschaftsminister Kreshnik Bekteshi und der Direktor der TIDZ, Jovan Despotovski, teilnahmen, unterzeichneten die Parteien eine endgültige Vereinbarung, auf deren Grundlage e.GO den Bau einer Micro-Factory für seine batteriebetriebenen Elektrofahrzeuge mit einer erwarteten Kapazität von bis zu 30.000 Fahrzeugen pro Jahr plant. Der Produktionsbeginn der neuen Anlage ist derzeit für das letzte Quartal 2024 vorgesehen. Durch das Projekt sollen bis zu 900 neue Arbeitsplätze in Nordmazedonien geschaffen werden.

“Diese Investition ist von großer Bedeutung für den Staat, aber auch für die lokale Wirtschaft und die Entwicklung der Fähigkeiten der Arbeitskräfte in Tetovo und dem Rest des Landes. Mit dieser bedeutenden Investition bestätigt Nordmazedonien einmal mehr, dass es ein Land ist, das hervorragende Bedingungen für Investoren bietet, mit einem stabilen wirtschaftlichen und politischen Klima, in dem internationale Unternehmen wie e.GO einen vertrauensvollen Partner haben”, sagte Demitar Kovacevski, der Premierminister der Republik Nordmazedonien. “Diese Vereinbarung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für das globale Wachstum von e.GO und unterstreicht den Wert unserer bahnbrechenden Technologie und Innovation. Wir freuen uns sehr, nach unseren Fortschritten in Bulgarien nun auch in der Republik Nordmazedonien produzieren zu können. Unser strategischer Fokus auf Südosteuropa basiert auf unserer Überzeugung hinsichtlich des wettbewerbsfähigen Ökosystems der Region, des attraktiven Investitionsklimas und des Zugangs zu engagierten und talentierten Arbeitskräften”, sagte Ali Vezvaei, Verwaltungsratssvorsitzender von e.GO.

“Große Investitionen haben einen Schneeballeffekt. Marken ziehen neue Investitionen an, sowohl ausländische als auch inländische. Sie schaffen neue Werte, stärken die Exporte durch die Umstellung ihrer Struktur auf Produkte mit höherem Mehrwert, schaffen neue Arbeitsplätze und beeinflussen die Beschleunigung der Wirtschaftstätigkeit und der wirtschaftlichen Entwicklung. Als Regierung sind wir entschlossen, ausländische Investoren zu unterstützen und zu fördern, die in der Lage sind, diesen Effekt zu gewährleisten und die vor allem unseren Bürgern, den einheimischen Unternehmen und der Wirtschaft Vorteile bringen”, sagte Fatmir Besimi, der Finanzminister der Republik Nordmazedonien. “Das neue Konzept der Technologie- und Industrieentwicklungszonen liefert konkrete Ergebnisse. Nach nur 18 Monaten haben wir die zweite Investition von über 100 Millionen Euro. Wir haben gezeigt, dass Nordmazedonien nicht mehr nur ein Land mit wettbewerbsfähigen Arbeitskräften ist, sondern auf der Liste der Länder steht, die die Kapazitäten und Anforderungen für große Investitionen haben. Seit Anfang des Jahres gibt es 1.100 neue Arbeitsplätze in den TIDZ-Unternehmen und das Unternehmen e.GO wird zusätzlich voraussichtlich fast 900 gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen. Zu Beginn meiner Amtszeit haben wir europäische Arbeitsplätze und Chancen für junge Menschen versprochen. Mit solchen Projekten werden wir unseren Kindern hier in Ihrem Zuhause eine blühende Zukunft bieten”, sagte Jovan Kovacevski, der Direktor der TDIZ der Republik Nordmazedonien.

e.GO hat sich zum Ziel gesetzt, den Übergang zur emissionsfreien Mobilität in der Stadt zu beschleunigen und den Städten und ihren Bewohnern dabei zu helfen, die Art und Weise, wie sie sich fortbewegen, positiv zu verändern. e.GO hat eine einzigartige Plattform für batterieelektrische Fahrzeuge sowie ein revolutionäres Produktionssystem entwickelt, die Micro-Factory. In Verbindung mit der digitalen Architektur, der “Industrie 4.0”, ist das Unternehmen in der Lage, Fahrzeuge in kürzerer Zeit und mit deutlich geringeren Investitionen zu entwickeln und zu produzieren, als dies bei herkömmlichen OEM-Prozessen der Fall ist. e.GO will dies erreichen und gleichzeitig einen wirtschaftlichen Mehrwert bieten, indem es lokale Gemeinschaften einbindet, lokale Talente fördert und die lokale Beschaffung von Materialien erhöht.

Über e.GO

e.GO, mit Hauptsitz in Aachen, Deutschland, entwickelt und produziert batteriebetriebene Elektrofahrzeuge für den städtischen Bereich, wobei der Schwerpunkt auf Komfort, Zuverlässigkeit und Erschwinglichkeit liegt. e.GO hat eine bahnbrechende Lösung für die Produktion seiner Elektrofahrzeuge entwickelt, bei der firmeneigene Technologien und kostengünstige Micro-Factories zum Einsatz kommen. e.GO hilft Städten und ihren Bewohnern, ihre Fortbewegung zu verbessern, und macht saubere und bequeme städtische Mobilität zur Realität. Besuchen Sie www.e-go-mobile.com um mehr zu erfahren. Wie am 28. Juli 2022 bekannt gegeben wurde, hat e.GO eine endgültige Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss mit Athena Consumer Acquisition Corp. (NYSE: ACAQ, ACAQ.U, ACAQ WS), einer börsennotierten Special Purpose Acquisition Company (SPAC), geschlossen, die dazu führen wird, dass e.GO ein börsennotiertes Unternehmen wird. Der Abschluss der geplanten Transaktion unterliegt den üblichen Abschlussbedingungen und wird für Anfang 2023 erwartet.

Wichtige Informationen über den Unternehmenszusammenschluss und wo sie zu finden sind

Im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss (“Unternehmenszusammenschluss”) zwischen Athena Consumer Acquisition Corp. (“Athena”) und Next.e.GO Mobile SE (“e.GO”) beabsichtigt Next.e.GO B.V., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von e.GO (“TopCo”), bei der U.S. Securities and Exchange Commission (“SEC”) eine Registrierungserklärung auf Formblatt F-4 (“Registration Statement”) einzureichen, die einen vorläufigen Prospekt und ein vorläufiges Proxy Statement enthalten wird. Diese Mitteilung ist kein Ersatz für das Registration Statement, das endgültige Proxy Statement/den endgültigen Börsenprospekt oder andere Dokumente, die Athena im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss an seine Aktionäre versenden wird. Investoren und Wertpapierinhabern von Athena wird empfohlen, das Proxy Statement/den Börsenprospekt, sobald verfügbar, im Zusammenhang mit der Einholung von Stimmrechtsvollmachten für die außerordentliche Aktionärsversammlung von Athena zu lesen, die zur Genehmigung des Unternehmenszusammenschlusses (und damit zusammenhängender Angelegenheiten) abgehalten werden soll, da das Proxy Statement/der Börsenprospekt wichtige Informationen über den Unternehmenszusammenschluss und die Parteien des Unternehmenszusammenschlusses enthalten wird. Athena wird das endgültige Proxy Statement/den endgültigen Börsenprospekt und andere relevante Dokumente an seine Aktionäre zu einem noch festzulegenden Stichtag für die Abstimmung über den Unternehmenszusammenschluss versenden. Die Aktionäre werden auch die Möglichkeit haben, Kopien des Proxy Statements/Börsenprospekts kostenlos zu erhalten, sobald diese verfügbar sind, und zwar auf der Website der SEC unter www.sec.gov oder durch eine Anfrage an: 442 5th Avenue, New York, NY, 10018.

Teilnehmer der Einholung von Stimmrechtsvollmachten

Athena, e.GO, TopCo und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, sonstigen Mitglieder der Geschäftsleitung und Mitarbeiter können gemäß den SEC-Vorschriften als Teilnehmer an der Einholung von Stimmrechtsvollmachten der Athena-Aktionäre im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss angesehen werden. Investoren und Wertpapierinhaber können detailliertere Informationen über die Namen und Beteiligungen der Direktoren und leitenden Angestellten von Athena an dem Unternehmenszusammenschluss, in den von Athena bei der SEC eingereichten Unterlagen erhalten. Diese Informationen sowie die Namen der Direktoren und leitenden Angestellten von e.GO werden auch in dem von TopCo bei der SEC einzureichenden Registration Statement enthalten sein, das auch das Proxy Statement von Athena für den Unternehmenszusammenschluss enthalten wird.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält “zukunftsgerichtete Aussagen” im Sinne der “Safe Harbor”-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie “schätzen”, “planen”, “projizieren”, “prognostizieren”, “beabsichtigen”, “werden”, “erwarten”, “antizipieren”, “glauben”, “anstreben”, “anvisieren”, “können”, “beabsichtigen”, “vorhersagen”, “sollten”, “würden”, “vorhersagen”, “potenziell”, “scheinen”, “Zukunft”, “Ausblick” oder andere ähnliche Ausdrücke (oder negative Versionen solcher Wörter oder Ausdrücke) gekennzeichnet sein, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder andeuten oder die keine Aussagen über historische Angelegenheiten sind. Zu diesen zukunftsgerichteten Aussagen gehören unter anderem Aussagen über die Erwartungen von Athena, e.GO und TopCo in Bezug auf die künftige Leistung und die erwarteten finanziellen Auswirkungen des Unternehmenszusammenschlusses, die Erfüllung der Abschlussbedingungen für den Unternehmenszusammenschluss, die Höhe der Rücknahmen durch die öffentlichen Aktionäre von Athena, den Zeitpunkt des Abschlusses des Unternehmenszusammenschlusses und die Verwendung der daraus resultierenden Barmittel. Diese Aussagen beruhen auf verschiedenen Annahmen, unabhängig davon, ob sie hierin genannt werden oder nicht, sowie auf den derzeitigen Erwartungen der Geschäftsleitung von Athena, e.GO und TopCo und sind keine Vorhersagen über die tatsächliche Entwicklung. Diese zukunftsgerichteten Aussagen dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht als Garantie, Zusicherung, Vorhersage oder endgültige Aussage über Tatsachen oder Wahrscheinlichkeiten gedacht und dürfen von Investoren nicht als solche angesehen werden. Tatsächliche Ereignisse und Umstände lassen sich nur schwer oder gar nicht vorhersagen und können von den Annahmen abweichen, wobei diese Abweichungen wesentlich sein können. Viele tatsächliche Ereignisse und Umstände liegen außerhalb der Kontrolle von Athena, e.GO und TopCo.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten, einschließlich: (i) Änderungen der in- und ausländischen Geschäfts-, Markt-, Finanz-, politischen und rechtlichen Bedingungen; (ii) der Unfähigkeit der Parteien, den geplanten Unternehmenszusammenschluss erfolgreich oder rechtzeitig zu vollziehen, einschließlich des Risikos, dass erforderliche behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden, sich verzögern oder unvorhergesehenen Bedingungen unterliegen, die sich nachteilig auf das kombinierte Unternehmen oder die erwarteten Vorteile des geplanten Unternehmenszusammenschlusses auswirken könnten oder dass die Zustimmung der Aktionäre von Athena oder e.GO nicht erteilt wird; (iii) die erwarteten Vorteile des geplanten Unternehmenszusammenschlusses realisieren sich nicht; (iv) Risiken im Zusammenhang mit der Ungewissheit der prognostizierten Finanzinformationen in Bezug auf e.GO; (v) der Ausgang von Gerichtsverfahren, die nach der Ankündigung des Unternehmenszusammenschlusses gegen Athena und/oder e.GO eingeleitet werden könnten; (vi) künftige globale, regionale oder lokale Wirtschafts- und Marktbedingungen; (vii) die Entwicklung, die Auswirkungen und die Durchsetzung von Gesetzen und Vorschriften; (viii) e.GO‘s Möglichkeit zu wachsen und seine Geschäftsziele zu erreichen; (ix) die Auswirkungen des Wettbewerbs auf das künftige Geschäft von e.GO; (x) die Höhe der Rücknahmeanträge der öffentlichen Aktionäre von Athena; (xi) die Fähigkeit von Athena oder des kombinierten Unternehmens, in Zukunft Aktien oder aktiengebundene Wertpapiere auszugeben; (xii) die Fähigkeit von e.GO und Athena, eine Zwischenfinanzierung in Verbindung mit dem Unternehmenszusammenschluss zu beschaffen, einschließlich der Besicherung einer mit immateriellen Vermögenswerten von e.GO gedeckten Anleihe, (xiii) das Ergebnis möglicher Rechtsstreitigkeiten, staatlicher und behördlicher Verfahren, Untersuchungen und Ermittlungen; (xiv) das Risiko, dass der geplante Unternehmenszusammenschluss infolge der Ankündigung und des Vollzugs laufende Pläne und Abläufe stört; (xv) Kosten im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss; (xvi) die Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie und (xvi) die Faktoren, die nachstehend unter der Überschrift “Risikofaktoren” und in den von Athena und TopCo bei der SEC eingereichten oder noch einzureichenden Dokumenten beschrieben werden. Zu den weiteren Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von e.GO gehören unter anderem: die Bereitschaft des Marktes, Elektrofahrzeuge einzuführen; die Volatilität der Nachfrage nach Fahrzeugen; die Abhängigkeit von e.GO von den Erlösen aus dem geplanten Unternehmenszusammenschluss und anderen externen Finanzierungen, um die Geschäftstätigkeit fortzusetzen; erhebliche Herausforderungen als relativ neuer Marktteilnehmer in der Automobilindustrie; die Fähigkeit von e.GO, Kapitalausgaben und Kosten zu kontrollieren; Kostensteigerungen oder Unterbrechungen bei der Versorgung mit Rohstoffen, Halbleiterchips oder anderen Komponenten; Verletzungen der Datensicherheit; die Fähigkeit von e.GO, seine Marke zu etablieren, zu pflegen und zu stärken; die geringe Erfahrung von e.GO bei der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen; Produktrückrufe; das Versagen von Joint-Venture-Partnern bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen; ungünstige Änderungen des regulatorischen Umfelds; Risiken und Unsicherheiten, die sich aus der Übernahme des Geschäfts und der Vermögenswerte des Vorgängers von e.GO nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vorgängerunternehmens im Juli 2020 ergeben; und die Fähigkeit von e.GO, sein geistiges Eigentum zu schützen. Sollte sich eines dieser Risiken verwirklichen oder sollten sich unsere Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Es kann zusätzliche Risiken geben, die weder e.GO noch Athena derzeit kennen oder von denen e.GO und Athena derzeit glauben, dass sie unwesentlich sind, die ebenfalls dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen abweichen. Darüber hinaus spiegeln zukunftsgerichtete Aussagen die Erwartungen, Pläne oder Prognosen von e.GO und Athena in Bezug auf künftige Ereignisse und Ansichten zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider. e.GO und Athena gehen davon aus, dass spätere Ereignisse und Entwicklungen dazu führen werden, dass sich die Einschätzungen von e.GO und Athena ändern. Auch wenn e.GO und Athena sich dazu entschließen, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt zu aktualisieren, lehnen e.GO und Athena ausdrücklich jede Verpflichtung hierzu ab. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sollten nicht als die Einschätzungen von e.GO und Athena zu einem Zeitpunkt nach dem Datum dieser Mitteilung verstanden werden. Dementsprechend sollte kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen gesetzt werden.

Kein Angebot oder Aufforderung

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren oder eine Aufforderung zur Abgabe einer Stimme oder Genehmigung dar. Auch darf kein Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Zulassung gemäß den dort geltenden Wertpapiergesetzen rechtswidrig wäre. Ein Angebot von Wertpapieren darf nur mittels eines Prospekts erfolgen, der den Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Acts oder einer geltenden Befreiung von den Registrierungsanforderungen dieses Gesetzes entspricht.

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